ELTERNARBEIT

  1. Die Erziehungsberechtigten verpflichten sich, an den Elternabenden / Mitgliederversammlungen teilzunehmen, die ca. 3x jährlich stattfinden. Bei Verhinderung ist rechtzeitig Bescheid zu sagen, da dann bei mehreren Abmeldungen der Termin verlegt werden kann.
  2. Es besteht für die Eltern jederzeit die Möglichkeit, eigene Ideen, Anregungen und Fähigkeiten einzubringen.
  3. Wir bieten 1x jährlich sowie nach Bedarf (Kita oder Eltern) Entwicklungsgespräche an. In diese fließen auch die Sprachbeobachtungsbögen nach BaSiK ein. 1x jährlich wird die Zufriedenheit der Eltern per Fragebogen ermittelt.
  4. Da es sich bei den "Glühwürmchen" um eine selbstverwaltende Einrichtung handelt, wird von den Erziehungsberechtigten erwartet, dass unterstützende Positionen/Arbeiten übernommen werden. Darunter fallen z.B. die Übernahme von Vorstandsämtern, die Funktion als Elternbeirat und die Ausführung des Gartenspielgerätechecks 3x jährlich (ergänzend zur offiziellen Hauptinspektion).